Vortrag und Diskussion
Stefan Krauth
Die Hirnforschung und der „gefährliche Mensch“
Die Interventionen der Hirnforschung richten sich nicht nur gegen die Annahme des freien Willens,
sondern fordern einen neuen Umgang mit dem so genannten "gefährlichen Menschen". Im Raum steht die neurobiologische Identifizierung derer, die vom traditionellen Strafrecht nicht zu erfassen seien. Mit dem
Topos der "Verteidigung der Gesellschaft" stößt die Hirnforschung an die Grenzen des Schuldstrafrechts. Entsprechend überschneiden sich die kriminalpolitischen Forderungen der Hirnforschung mit dem Ruf
nach der Ausweitung schuldunabhängiger Sicherungsmaßnahmen. Krauth zeigt, wie das neurobiologische Wissen um die "Nichtregierbaren" und "Unfreien" dabei aus den Anforderungen der bürgerlichen
Gesellschaft an die Selbstorganisation ihrer Mitglieder erwächst: Der Zwang, einen freien Willen haben zu müssen, erst eröffnet die Möglichkeit der neurobiologischen Bewältigung abweichenden Verhaltens. Die
Optimierung der körperlichen Grundlage sozialer Kontrolle entsteht folgerichtig als bio-politische Forderung.
Dr. Stefan Krauth, Rechtsanwalt in Berlin, seine Studie „Die Hirnforschung
...“ erschien im April 2008 im Verlag Westfälisches Dampfboot
Mi. 29.10.08 19:30 Uhr Werkstatt 3 | Nernstweg 32 | 1. Stock | Seminarraum
Teilnahmebeitrag 2 €
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